Untermiete genehmigen
Untermieterlaubnis – Kontrolliert erlauben
Ihr Mieter möchte untervermieten? Erteilen Sie die Erlaubnis schriftlich – mit klaren Bedingungen und Widerrufsmöglichkeit. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Immobilie und erfüllen gleichzeitig Ihre rechtlichen Pflichten als Vermieter.
Untermieterlaubnis erstellen →
Mit Bedingungen
Widerrufbar
Rechtssicher
Wann ist Untermiete erlaubt?
Grundsätzlich benötigt der Mieter Ihre ausdrückliche Erlaubnis zur Untervermietung. Das deutsche Mietrecht sieht jedoch vor, dass Mieter bei berechtigtem Interesse einen rechtlichen Anspruch auf diese Erlaubnis haben.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor bei finanzieller Notwendigkeit zur Kostenentlastung, dem Einzug des Lebenspartners oder familiären Veränderungen. In solchen Fällen dürfen Sie die Erlaubnis nicht ohne triftigen Grund verweigern.
Als Vermieter haben Sie jedoch das Recht, die Untervermietung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen und sich die Person des Untermieters vorstellen zu lassen.
Ihre Rechte als Vermieter
Personenauswahl
Sie können die Untervermietung an bestimmte Personen knüpfen und sich den Untermieter vorab vorstellen lassen.
Bedingungen festlegen
Definieren Sie klar, welche Räume untervermietet werden dürfen und für welchen Zeitraum die Erlaubnis gilt.
Widerrufsrecht
Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen können Sie die erteilte Erlaubnis unter bestimmten Umständen widerrufen.
Was regelt die Untermieterlaubnis?
Eine rechtssichere Untermieterlaubnis sollte alle wesentlichen Aspekte der Untervermietung klar regeln, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Personenbindung
Erlaubnis nur für eine bestimmte, namentlich genannte Person
Räumliche Begrenzung
Genau festlegen, welcher Wohnungsteil untervermietet werden darf
Zeitliche Befristung
Dauer der Erlaubnis bestimmen – befristet oder unbefristet möglich
Untermietzuschlag
Möglichkeit eines angemessenen Zuschlags zur Miete vereinbaren
Haftung und Verantwortung
Der Hauptmieter bleibt verantwortlich
Ein wichtiger Grundsatz: Auch bei genehmigter Untervermietung bleibt Ihr ursprünglicher Mieter (der Hauptmieter) Ihr alleiniger Vertragspartner und damit vollumfänglich verantwortlich.
Der Hauptmieter haftet für alle Pflichten aus dem Mietvertrag, einschließlich der pünktlichen Mietzahlung und der ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung. Dies gilt auch dann, wenn der Untermieter gegen Vereinbarungen verstößt oder Schäden verursacht.
Als Vermieter haben Sie kein direktes Vertragsverhältnis zum Untermieter – alle Ansprüche richten sich weiterhin an den Hauptmieter.
Ihre Absicherung
  • Der Hauptmieter haftet für alle Handlungen des Untermieters
  • Mietzahlungen erfolgen weiterhin durch den Hauptmieter
  • Bei Schäden können Sie den Hauptmieter in Anspruch nehmen
  • Kündigungen richten Sie an den Hauptmieter
  • Der Hauptmieter muss die Wohnung bei Auszug zurückgeben
Widerrufsgründe der Erlaubnis
Auch eine einmal erteilte Untermieterlaubnis kann unter bestimmten Umständen widerrufen werden. Es ist wichtig, diese Widerrufsgründe bereits in der Erlaubnis zu definieren.
1
Vertragsverstoß
Der Mieter oder Untermieter verstößt gegen wesentliche Vereinbarungen des Mietvertrags oder der Untermieterlaubnis
2
Überbelegung
Die Wohnung ist durch die Untervermietung übermäßig belegt oder die Anzahl der Bewohner übersteigt die zulässige Personenzahl
3
Störungen
Es kommt zu erheblichen Störungen des Hausfriedens oder wiederholten Beschwerden anderer Mieter
4
Falschangaben
Der Mieter hat bei der Beantragung der Erlaubnis wesentliche Tatsachen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht
Der Untermietzuschlag
Ist ein Zuschlag erlaubt?
Wenn Sie als Vermieter der Untervermietung zustimmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Untermietzuschlag zur bestehenden Miete verlangen. Dies ist rechtlich zulässig, da durch die Untervermietung eine zusätzliche Abnutzung der Wohnung entsteht.
Der Zuschlag muss jedoch angemessen sein und darf nicht willkürlich festgesetzt werden. Typischerweise orientiert er sich an der tatsächlichen Mehrbelastung und liegt oft zwischen 5% und 20% der Kaltmiete, abhängig vom Umfang der Untervermietung.
Wichtig: Der Zuschlag sollte klar in der Untermieterlaubnis dokumentiert werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Warum schriftlich regeln?
Rechtliche Klarheit schaffen
Eine schriftliche Untermieterlaubnis ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Sie schützt sowohl Sie als Vermieter als auch Ihren Mieter vor Missverständnissen und späteren Streitigkeiten.
Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachweisbar und führen häufig zu Konflikten, wenn später unterschiedliche Erinnerungen an die getroffenen Absprachen bestehen.
Ihre Vorteile
  • Klare Dokumentation aller vereinbarten Bedingungen
  • Rechtssichere Grundlage bei späteren Auseinandersetzungen
  • Nachweis der erteilten Erlaubnis gegenüber Dritten
  • Eindeutige Regelung von Rechten und Pflichten
  • Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten
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Das ist enthalten
  • Personenbezogene Erlaubnis mit Namensnennung
  • Räumliche und zeitliche Begrenzung
  • Optional: Untermietzuschlag zur Miete
  • Klare Widerrufsgründe definiert
  • Haftungsregelung für Hauptmieter
  • Sofortiger PDF-Download
  • Rechtlich geprüfte Formulierung
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